Artikel 4 von 4 der Artikelserie: Mit einem regelmäßigen Stromvergleich jede Menge Geld sparen

Aus aktuellem Anlass möchte ich heute auf eine wichtige Gesetzesänderung eingehen. Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2012 den «Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts» beschlossen. Was so kompliziert klingt, ist für den Verbraucher aber etwas Gutes. Die Kündigungsfrist bei Strom- und Gasanbietern wurde von 4 Wochen auf 2 Wochen verkürzt und die Wechselmöglichkeit ist nun völlig ünbürokratisch möglich. Laut Statistiken haben fast die Hälfte der deutschen Bundesbürger noch nie Ihren Stromanbieter gewechselt. Sie bekommen immer noch zu hohen Preisen aus alten Verträgen ihren Strom und ihr Gas geliefert. Dabei kann man mit einem Gaspreisvergleich sowie Strompreisvergleich bis zu 200 Euro im Jahr sparen.

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In Zukunft reicht es, dem neuen Versorger den Namen des alten Anbieters, die Zählernummer, die alte Kundennummer sowie den letzten Jahresverbrauch mitzuteilen. Um den Rest kümmert sich dann der neue Anbieter. Einfacher geht´s nun wirklich nicht mehr. Einzig allein die Suche nach einem neuen Stromanbieter oder Gaslieferanten ist nun noch durchzuführen. Wer dort fündig wird, der kann nun zügig wechseln.

Die Frankfurter Rundschau hat zu diesem Thema einige Fragen mit Antworten zur Neuregelung zusammen gestellt. Im unten verlinkten Artikel findet ihr daher die Antworten auf folgende Fragen:

Was genau ist geplant?
Ab wann gilt die Regelung?
Wer profitiert besonders?
Was könnte problematisch sein?
Wie sieht es bisher mit der Wechselbereitschaft aus?
Wie hat sich der Strompreis entwickelt?
Reicht die Neuregelung?

Den vollständigen Artikel könnt ihr bei der Frankfurter Rundschau nachlesen.

Weiterführend zum Wechsel des Stromanbieters, möchte ich euch die Artikel-Serie hier im Blog empfehlen. Den Artikel aus der Frankfurter Rundschau werde ich in die Zusammenfassung mit aufnehmen.