Artikel 9 von 17 der Artikelserie: Erstellung einer eigenen Lebensversicherung

Überschussbeteiligung - die zwei Arten der Risikolebensversicherung © Dreaming Andy - Fotolia.comIm letzten Artikel ging es in der Buchvorstellung um Privatrenten und Lebensversicherungen. Heute soll es nun um die verschiedenen Varianten der Überschussbeteiligung von Risikolebensversicherungen gehen.

Eine Überschussbeteiligung zahlt eine Versicherung dann, wenn weniger Kunden sterben als die Versicherung zuvor kalkuliert hat. Dies kann Jahr für Jahr schwanken.

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Ein Versicherungskunde hat vor Versicherungsbeginn die Wahl, ob der Jahresbeitrag konstant bleiben soll. In diesem Fall schwankt während der Laufzeit die Versicherungssumme.

Alternativ kann er sich auch dafür entscheiden, dass der Jahresbeitrag schwanken soll. Hier bleibt dann allerdings die Versicherungssumme konstant.

Die jeweils schwankenden Werte tun dies allerdings innerhalb einer vorgegebenen maximalen Spanne. Jeder muss für sich entscheiden was ihm wichtiger ist.

Vergleichbar ist das ganze mit Unternehmen die börsennotiert sind. Die erzielten Gewinne können entweder an die Aktionäre ausgeschüttet werden (Dividende) oder die Gewinne verbleiben im Unternehmen und werden für Investitionen verwendet. Unter dem Strich kommt dem Aktionär beides zugute.

Überschussbeteiligung: 2 Varianten

Sofortrabatt = schwankender Jahresbeitrag + konstante Versicherungssumme
Todesfallbonus = schwankende Versicherungssumme + konstanter Jahresbeitrag

Weiter geht es mit unserem Rechenbeispiel – Vergleich einer Kapitallebensversicherung mit einer Risikolebensversicherung.

Bleiben wir bei unserem Anfangs in der Artikelserie gewählten Beispiel. 100 Euro monatlich = 1200 Euro im Jahr und einer Versicherungssumme von 36.000 Euro.

Bei der klassischen Form der Risikolebensversicherung hat der Versicherungsvergleich einen Tarif mit einem Jahresbeitrag von 69,- Euro ermittelt.

Dieser Betrag muss nun Jahr für Jahr (30 Jahre lang) rein für den Versicherungsteil bezahlt werden. Im Fall des Todes wird an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausbezahlt.

Nur wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme. Wenn der Versicherungsnehmer das Versicherungsende erlebt, kommt es zu keiner Auszahlung. Der Versicherungsteil ist hiermit abgeschlossen.

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Wie ihr seht, sollten gewisse Überlegungen VOR Abschluss einer Risikolebensversicherung bedacht werden. Sämtliche hier besprochenen Punkte gelten ebenso auch für eine Kapitallebensversicherung. Nur gehen Beratungsgespräche selten bis auf diese Detailtiefe.

Für viele sind die Versicherungssumme, der Monatsbeitrag und die Laufzeit entscheidend. Der Rest spielt keine Rolle. Weder die Kunden fragen danach oder wollen sich damit befassen, noch sprechen Versicherungsvertreter von selbst diese Punkte an.

Ihr verfügt also im Moment über ein deutlich tieferes Wissen als die Allgemeinheit. Macht was daraus und bleibt am Ball.

Im kommenden Artikel soll es nun darum gehen, wie der Rest des zur Verfügung stehenden Geldes angelegt wird.