Anlaufstelle für alle Menschen, die Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben, ist die Bundesagentur für Arbeit. Wie der Staat hier bei unterschiedlichen Problemen hilft, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Arbeitslosenversicherung
Seit etwa neunzig Jahren ist die Arbeitslosenversicherung in Deutschland gesetzlich verankert. Damals war sie dazu gedacht, Erwerbstätigen zu helfen, sollten die ihre Arbeit verlieren. Auch heute nehmen die meisten von uns die Arbeitslosenversicherung als finanzielles Sicherheitsnetz wahr, für den Fall der Kündigung oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. Das Arbeitslosengeld I ist nicht mit dem Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV) zu verwechseln.

kostenfreie Kontoeröffnung bei Freedom24

Wie viel ist das?
Der Anteil am Lohn beträgt derzeit drei Prozent, die zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Der Arbeitgeber bekommt also seine 1,5 Prozent automatisch vom Lohn abgezogen. Die Bemessungshöchstgrenze für die Beiträge der Arbeitslosenversicherung liegt derzeit bei 5.800 Euro Bruttogehalt in den alten Bundesländern und 4.900 Euro in den neuen Bundesländern. Damit ist auch die Höhe des Arbeitslosengeldes, das man ausbezahlt bekommen kann, gedeckelt.

Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist ganz klar die bekannteste Leistung, die aus der Arbeitslosenversicherung bestritten wird. Wenn einem Angestellten gekündigt wird oder er seinen Arbeitsplatz wegen Schließung oder Konkurs seiner Firma verliert, so hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld für ein Jahr. Bedingung ist, dass man zwei Jahre lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wenn man selber kündigt, so kann die Arbeitsagentur entscheiden, diese Zeit zu verkürzen. In der Regel kürzt sie den Anspruch um zwölf Wochen. Nach Abzug einer Pauschale von 21 Prozent für Sozialversicherungen vom Durchschnittslohn der letzten 12 Monate, beträgt das ausgezahlte Arbeitslosengeld dann etwa 60 Prozent der Restsumme.

Kurzarbeit und Insolvenzgeld
Die Arbeitslosenversicherung springt auch dort ein, wo zwar keine Kündigung ausgesprochen wurde, aber ein Werk auf Kurzarbeit umstellt, weil es keinen Produktionsbedarf hat; oder wenn eine Firma Insolvenz anmelden musste.

Arbeitsvermittlung
Die Arbeitslosenversicherung hilft Arbeitslosen aber nicht nur mit einer Auszahlung von Geld, sondern ist auch dazu angehalten, Arbeitslosen und Arbeitssuchenden überhaupt beim Finden neuer Arbeit zur Seite zu stehen. Das wichtigste Instrument ist hier die Job- und Stellenbörse der Arbeitsagentur und dann auch Hilfestellung bei der Bewerbung oder Zuschüsse für Bewerbungskosten: Pauschalbetrag pro Bewerbung, Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch werden evtl. erstattet. Die Arbeitsagenturen haben auch in der Regel eine IT Infrastruktur zum Erstellen von Bewerbungen.

kostenfreie Kontoeröffnung bei Freedom24

Fortbildungsmaßnahmen
Weniger bekannt ist, dass die Arbeitslosenversicherung auch Auszubildenden evtl. finanziell unter die Arme greift oder dass sie Leistungen wie Fortbildungen bezahlt. So können Arbeitssuchende beispielsweise Kurse belegen, wo sie den Umgang mit Computern erlernen oder sich mit neueren Versionen von Office Software vertraut machen.
Allerdings bleibt anzumerken, dass gerade dieser Topf in den letzten Jahren viel kleiner geworden ist, und man weniger Chancen hat, eine Fortbildung bezahlt zu bekommen.

Die Arbeitsagentur nutzen
Die Arbeitsagentur ist die Einrichtung, wo man den Anspruch auf all die oben genannten Leistungen geltend machen kann und muss. Mittlerweile ist die Bundesagentur für Arbeit ein recht unübersichtlicher und nicht immer produktiver Koloss. Am besten Sie entwickeln erst einmal eigene Ideen, gehen dann dorthin und fragen dann konkret nach, was möglich ist. Treten Sie selbstbewusst auf: Sie sind der Kunde und haben ja in der Regel schon Beiträge geleistet!