Auch wenn viele die heute vorgestellte Webseite selten, bis gar nicht oder auch nur ein mal gebrauchen werden, so war sie für mich sehr hilfreich. Sie berechnet anhand weniger Eingaben, wie viel von einer Abfindungszahlung unterm Strich übrig bleibt. Aber nur die bloße Darstellung des Nettobetrages wäre keine große Hilfe. Viel wichtiger ist es einen Vergleich zwischen der Fünftelregelung und einer normalen Auszahlung zu haben. Die Fünftelregelung bietet eine deutlich bessere Versteuerung der einmaligen Abfindung. Um das besser zu verdeutlichen, könnt ihr euch das Beispiel in der ersten Grafik anschauen.

kostenfreie Kontoeröffnung bei Freedom24

Berechnungsbeispiel 1

Die Eingaben in dem Tool bedeuten, dass die Auszahlung der Abfindung ohne weiteres Einkommen im Auszahlungsjahr erfolgt. Es ist ganz wichtig, dass kein weiteres Einkommen generiert wird. Wenn man diese Möglichkeit nutzen kann, dann bekommt man die Abfindung unter Berücksichtigung der Fünfeltregelung nahezu steuerfrei ausbezahlt. Lediglich ein Abschlag von ca. 3.000 Euro wird eingebahlten.

Berechnungsbeispiel 2

Das Berechnungstool kann aber einen weiteren wichtigen Punkt darstellen. Wie eben angesprochen, geht es um die neben der Abfindung erzielten Einkünfte. Wer also nicht in der Lage ist, ohne weitere Einkünfte (im Jahr der Auszahlung der Abfindung) zu leben, der wird deutlich höhere Abschläge bei der Abfindung in Kauf nehmen müssen. Angenommen man verdient wie im Beispiel zu sehen, im Laufe des Jahres in dem auch die Abfindung fliesst 30.000 Euro Brutto. Sei es, dass ein Teil vom alten Arbeitgeber kommt, ein Teil vom neuen Arbeitgeber oder man andere Einkünfte in dieser Höhe hat. Immer noch ist die Fünftelregelung steuerlich gesehen günstiger, als eine normale Besteuerung der Abfindung. Allerdings müssen nun deutliche Abschläge in Kauf genommen werden. Und das nur, weil man weiter fleissig gearbeitet hat.

kostenfreie Kontoeröffnung bei Freedom24

Fazit: Wer eine Abfindung bekommt, sollte versuchen die Auszahlung ins Folgejahr zu legen und in diesem Folgejahr KEINE weiteren Einkünfte aller Art (alter oder neuer Arbeitgeber, Arbeitslosengeld, Kapitalerträge, Gewerbe, Vermietung, Verpachtung usw.) erzielen. Im zweiten Beispiel wäre es ein Abzug von ca. 27.000 Euro netto von der Abfindungssumme. Da sollte man rechtzeitig viele Planspiele machen, um die optimalste Lösung für sich zu finden. Nach dem Jahr in dem die Abfindung geflossen ist, kann man wieder alle Einkunftsarten fliessen lassen. Das dieses Szenario nicht bei jedem darstellbar ist, ist mir vollkommen klar, aber zumindest sollte man vorab alle Eventualitäten in Betracht gezogen haben und zumindest mal theoretisch durchgespielt haben.

Darauf aufmerksam bin ich erst durch meinen Bloggerkollegen Peter Ranning geworden! Vielen Dank dafür und es hat mir persönlich sher viel gebracht.