Zur Royal Dutch Shell Aktie wird immer wieder nach dem Unterschied der beiden Aktiengattungen gefragt. Das zweitgrößte Mineralöl- und Erdgas-Unternehmen der Welt bietet eine Royal Dutch Shell A Aktie (WKN: A0D94M; ISIN: GB00B03MLX29) sowie eine Royal Dutch Shell Aktie B (WKN: A0ER6S; ISIN: GB00B03MM408) an. Beide Aktien haben eine britische ISIN-Nummer, unterscheiden sich aber in ihrer steuerlichen Handhabung.
In diesem Artikel, aus der Blog Kategorie Aktien, möchte ich dir gern näher erläutern, welche Unterschiede es hier zu beachten gibt. Passend dazu, gibt es bereits auch einen Dividenden-Alarm Artikel mit dem Titel Macht die Royal Dutch Shell Aktie langfristig Sinn? Den Artikel verlinke ich dir weiter unten. In dem Artikel beleuchte ich die Dividendenhistorie und ob die Dividende von Royal Dutch Shell sicher ist.
Hier habe ich den Einstieg und verschiedene Szenarien von unterschiedlichen Unternehmen untersucht. Eine Übersicht der einzelnen Blogbeiträge der Artikelserie findest du in dieser Zusammenfassung.
Mit dabei sind die Unternehmen wie Allianz, Altria, Royal Dutch Shell, Veolia, CVS Health sowie der Dividenden Aristokrat WW Grainger.
Royal Dutch Shell Aktie – Historie
Die Royal Dutch Shell plc ist eine Aktiengesellschaft englischen Rechts, die ihren statutarischen Firmensitz in London hat. Der steuerliche Firmensitz und die Hauptverwaltung liegen im niederländischen Den Haag. Das Auseinanderfallen von rechtlichem und steuerlichem Firmensitz ermöglicht steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die auch Kapitalanlegern zugutekommen können.
Der Konzern Royal Dutch Shell ist eines der weltweit größten Mineral Öl und Erdgas-Unternehmen. Mit seinen 93.000 Mitarbeitern erzielte Royal Dutch Shell im Jahr 2015 einen Umsatz von 265 Milliarden Dollar. Im Jahr 2011 erzielte Shell noch ungefähr das Doppelte an Umsatz.
Royal Dutch Shell plc besitzt ein Primary Listing an der London Stock Exchange und Secondary Listings an der Euronext in Amsterdam, an der New York Stock Exchange sowie in weiteren sieben europäischen Staaten, darunter in Deutschland an der Börse in Frankfurt.
Das Aktienkapital ist in rund 8 Milliarden Aktien verbrieft (21.07.2016) und wird von etwa einer Million Anlegern gehalten.
Das heutige Unternehmen ist aus einer vollendeten Fusion im Jahr 2005, zwischen der niederländischen Royal Dutch Petroleum Company und der britischen The Shell Transport and Trading plc, entstanden. Seit dem gibt es zwei verschiedene Aktienklassen mit unterschiedlicher Quellenbesteuerung.
Du möchtest mehr zu Shell Aktie wissen, dann findest du auf der Investor Relations Webseite jede Menge Informationen für Aktionäre.
Royal Dutch Shell Aktie und Shell Aktie B
Die Aktien der Royal Dutch Shell plc sind aufgeteilt in die Klassen A (ISIN: GB00B03MLX29) in EUR und B (ISIN: GB00B03MM408) in britischen pence.
Beide Aktienklassen sind „ordinary shares“ und entsprechen sich völlig in Art und Umfang der verbrieften Mitgliedschaftsrechte. Die Aktionäre beider Klassen haben Dividendenansprüche in gleicher Höhe und Stimmrechte in gleichem Umfang.
Der Unterschied besteht lediglich in der steuerlichen Behandlung der ausgeschütteten Dividenden.
Die Aktien der Klasse A unterliegen dem niederländischem Steuerrecht und damit einem Quellensteuerabzug von 15% auf die Dividendenausschüttung.
Die Aktien der Klasse B unterliegen dem britischem Steuerrecht und haben daher keinen Quellensteuerabzug auf die Dividende zur Folge.
Royal Dutch Shell A oder B
Aktie | Dividende | Quellensteuer | Abgeltungssteuer | Solidaritätszuschlag | Netto Dividende |
---|---|---|---|---|---|
Shell A | 100 Euro | 15 % = 15 Euro | 10 % = 10 Euro | 0,55 Euro | 75,45 Euro |
Shell B | 100 Euro | 0 % = 0 Euro | 25 % = 25 Euro | 1,38 Euro | 73,62 Euro |
Unterschied für deutsche Anleger bei der Shell Aktie
Da die niederländische Quellensteuer von 15%, voll auf die Kapitalertragsteuer-Schuld eines deutschen Anlegers anrechenbar ist, sind die steuerlichen Folgen bei der Dividendenzahlung rechnerisch bei beiden Aktienklassen gleich.
Unterschiede ergeben sich nur, wenn der Anleger den Höchstbetrag eines von ihm erteilten Freistellungsauftrags nicht ausschöpft. In solchen Fällen kann eine Anrechnung der gezahlten Quellensteuer, auf spätere und über dem Freibetrag liegende Dividendenerträge, nicht erfolgen. Hier sind die quellensteuerfreien Aktien der Klasse B sind vorzuziehen.
Allerdings sind die Kurse der Royal Dutch Shell B Aktien – unabhängig vom Handelsort – in der Regel teurer als die Royal Dutch Shell A Aktien. Dies fällt aber bei geringen Stückzahlen nicht ins Gewicht. Beim Erwerb beider Aktienklassen über die Londoner Börse, fällt eine Stempelsteuer von 0,5% an.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stockdividende. Schon mal gehört? Nein? Hier habe ich es erklärt. Wer nicht an der Bardividende interessiert ist und lieber neue Aktien ins Depot gebucht haben möchte, der muss dies per Kapitalmaßnahmen-Weisung seinem Broker mitteilen. Wie dies in der Praxis funktioniert, habe ich dir in diesem Artikel beschrieben.
Bei Shell Aktien bekommt man, egal ob man die A Aktien oder die B Aktien im Depot hat, immer als Stockdividende die A Aktien ins Depot gebucht. Dies wissen viele Anleger nicht und wundern sich dann, wenn sie auf einmal beide Aktiengattungen im Depot haben.
Wichtig: Die Ausgabe von Stockdividenden ist eine freiwillige Sache. Ein Unternehmen entscheidet ganz individuell ob und wie lange es eine Stockdividende anbieten will. Royal Dutch Shell hat die Ausgabe seiner Stockdividende zuletzt beendet, was nicht ausschließt, dass es in Zukunft wieder eine Royal Dutch Shell Stockdividende geben kann.
Fazit:
Wer seinen Steuerfreibetrag nicht ausschöpft, ist mit den Royal Dutch Shell B Aktien und ohne Stockdividende besser unterwegs. Allerdings muss man für die Shell B Aktien mitunter bis zu 8% mehr bezahlen.
Wessen Kapitalerträge höher als der Steuerfreibetrag sind und wer bei der Annahme der Stockdividende nicht beide Aktiengattungen im Depot haben möchte, der sollte sich auf die Aktien der Royal Dutch Shell A Aktien konzentrieren. Bei den Shell A Aktien wird die Quellensteuer von 15% voll angerechnet und die Aktien sind im Einkauf zudem günstiger wie die B Aktien von Shell.
Als letztes noch der Hinweis, auf den Dividenden-Alarm Artikel über Royal Dutch Shell! Ich gehe hier der Frage nach: Macht die Royal Dutch Shell Aktie langfristig Sinn? Ganz im Sinne der Dividenden-Alarm Strategie, beleuchte ich die bisherige Dividenden Historie und werfe einen Blick auf zukünftige Dividenden Szenarien von Royal Duch Shell.
Wenn du Interesse an weiteren umfangreichen Analysen wie zu Royal Dutch Shell hast, dann trage dich gern für den kostenlosen Newsletter ein. Hier im Blog werden solche Artikel immer erst im späteren Verlauf erscheinen.
Updates:
In diesem Absatz werde ich mit der Zeit alle relevanten Updates erfassen. Solltet ihr interessante Details finden, dann schreibt sie mir bitte inklusive Quellenangabe.
30.04.2020
Dividendenkürzung bei Royal Dutch Shell
Gewinneinbruch bei Royal Dutch Shell. Shell kürzt die Dividende – zum ersten Mal seit Jahrzehnten. Die Investoren sollen eine Quartalsdividende von 0,16 Dollar erhalten – zwei Drittel weniger als zuletzt.
25.04.2020
BP Aktie, ExxonMobil, Shell Aktie & Co.: Sechs Öl und Gas Aktien im Dividenden Härtetest
Aufgrund des einbrechenden Ölpreis nehmen Anleger jetzt die Oil und Gas Produzenten näher unter die Lupe. Der Preisverfall beim Oil gefährdet die Ausschüttungsversprechungen der Ölkonzerne. Die Credit Suisse hat in einer Studie 6 große Ölfirmen mit Blick auf ihre Dividenden Zahlungsfähigkeit einem Härtetest unterzogen. Schauen wir uns BP, Chevron, ENI, ExxonMobil, Total und die Shell Aktie genauer an.
23.04.2020
HSBC senkt Kursziel für die Shell Aktie
Das Öl bestimmt die aktuellen Märkte. Die Dividendenzahlungen der Öl Konzerne müssen beim Verfall Ölpreis in Frage gestellt werden. 2020 dürften die Öl Dividenden noch sicher sein, für 2021 sieht es aber schon kritisch aus. Aus diesem Grund hat die HSBC Bank das Kursziel auf 1575 Pence gesenkt, die Einstufung auf „Buy“ für die Shell Aktie aber belassen.
Weitere News zur Shell-Aktie findest du unter anderem im dpa-afx Liveticker. Zur Verfügung gestellt werden die dpa-afx Nachrichten unter anderem bei TraderFox und auch bei Finanznachrichten.de.
Hallo,
habe selber die B Aktie im Depot – Freibetrag ist alles längst ausgeschöpft!
Dazu betogen habe ich doch noch mal eine Verständnisfrage zu folgendem Passus:
„Die Aktien der Klasse A unterliegen dem niederländischem Steuerrecht und damit einem Quellensteuerabzug von 15% auf die Dividendenausschüttung.
Die Aktien der Klasse B unterliegen dem britischem Steuerrecht und haben daher keinen Quellensteuerabzug auf die Dividende zur Folge.“
soweit ist das klar- aber weiter unten steht dann:
„Unterschiede ergeben sich nur, wenn der Anleger den Höchstbetrag eines von ihm erteilten Freistellungsauftrags nicht ausschöpft. In solchen Fällen kann eine Anrechnung der gezahlten Quellensteuer, auf spätere und über dem Freibetrag liegende Dividendenerträge, nicht erfolgen. Hier sind die quellensteuerfreien Aktien der Klasse B sind vorzuziehen.“
– das „NICHT“ müsste doch gestrichen werden. Mein Freistellungsbetrag ist ausgeschöpft und da die B – Aktie in GB keine Steuerabzug hat geht das Geld doch ohne Abzug erst mal aufs Girokonto. Und später kommt die Entscheidung ob man die Kap doch noch ab gibt oder nicht (25%) Oder habe ich da einen Denkfehler ?? Viele Grüße Michael
Hallo Michael,
ja, es ist eine kleine und nicht unwichtige Begebenheit.
Zum einen sind die Royal Dutch Shell A-Aktien in der Regel immer günstiger in der Anschaffung.
Dazu fällt die 15% Quellensteuer an. Diese wird in deinem Depot „gesammelt“ und mit weiteren Dividendenerträgen verrechnet wird. Diese Verrechnung erfolgt aber nur und das ist eben der wichtige Punkt, wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist.
Solltest du innerhalb des Freibetrages liegen, zahlst du praktisch die Quellensteuer und bekommst keine Anrechnung. Da du innerhalb des Freibetrages liegst, zahlst du so Steuern obwohl du es eigentlich nicht müsstest.
Ein Beispiel:
Wir befinden uns innerhalb des Freistellungsbetrages.
Brutto Dividende in USD 30,00 USD
abzgl. Quellensteuer 15,00 % von 30,00 USD = 4,50 USD
Netto werden dir 25,50 USD gutgeschrieben.
Abgeltungssteuer fällt nicht an.
Die 4,50 USD Quellensteuer werden „gesammelt“ und mit der Abgeltungssteuer folgender Dividendenzahlungen die über dem Freibetrag liegen, verrechnet.
Wenn du innerhalb des Freistellungsbetrages bleibst, hast du 4,50 USD gezahlt, obwohl du keine Steuer hättest zahlen müssen. Über dem Freibetrag liegend, bekommst du diesen Quellensteuer Abzug mit der Abgeltungssteuer verrechnet.
Wie gesagt, nur eine kleine und nicht unwichtige Begebenheit die sich gerade bei größeren Summen durchaus rechnen.
Gruß
Alex
Hallo, danke für die Rückantwort – wie Eingangs geschrieben ist mein Freistellungsantrag schon längst ausgeschöpft,
Unter der B Aktie (Großbritanien) fallen nur die 25 % Kaptialertragssteuer bei jeder Div-Gutschrift an, die meine Bank gleich ab zieht. Bei der A Aktie wird hier die 25% Steuer einbehalten + 15 % Nl- Steuer ,die erst zum Jahresende über die Steuer zurück zu bekommen ist. Ein klarer Vorteil für die B Aktie aus GB.Ich leihe dem Staat mein Geld! Und wenn dann auf die KAP noch verzichtet werden kann, weil das Steuerrecht diese Möglichkeit legitimiert (weil vielleicht mein persönl. Steuersatz über 25% liegt ) um so besser.
Viele Grüße
MIchael
Hallo Michael,
im Fall der A-Aktie würde die Quellensteuer direkt mit der Abgeltungssteuer der nächsten Dividendegutschrift verrechnet werden.
Somit musst du nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten.
Wenn du dich dennoch für die B-Aktie entscheidest, ist das vollkommen in Ordnung, allerdings musst du dann auch mit einem Kursaufschlag beim Kauf von bis zu 8% rechnen. Aktuell liegt er nur bei 2,x%.
Gruß
Alex
Hallo aus Wien!
Also ich bin in Österreich zu Hause und ich zahle immer die 27,5% und ich habe keine 800,- Freistellungsbetrag oder wie es bei euch heisst. Bei mir wäre es doch dann eigentlich egal wenn die 15% gleich verrechnet werden wird dann doch nur mehr die Differenz auf die 27,5% eingezogen bei mir dann in Österreich also die 12,5% ergibt dann zusammen die 27,5%!
ODER?
Wie das in Österreich mit der Kapitalertragssteuer, der Verrechnung und Quellensteuer verhält, kann ich dir in der Tat leider nicht sagen Robert.
Gruß
Alex
Lieber Robert , bei der B zahlst eben die 27,5 . Das ist das kleinere Übel , weil eine eventuelle Rückerstattung bei A der ausländischen ertragssteuer unerhört schwierig gemacht wird . Ich kaufe in Zukunft nurmehr Amerikaner oder Engländer . Diese Steuer ist erträglich . Die österreichischen Dividenden sind auch mit 27,5 % belastet ,aber sind fast alle lahme Enten . Ausnahme > vielleicht lenzing
Es gibt noch zwei weitere Unterschiede
1) Die Währung
Die Dividende wird für beide Aktien in US$ festgesetzt und später zu einem bestimmten Termin in Euro (A-Aktie) und britische Pfund (B-Aktie) umgerechnet. In dieser Währung wird sie dann ausbezahlt. Wer ein Verrechnungskonto in Euro führt erfährt dann mit der B-Aktie noch eine zweite Währungsumrechnung, die eventuell noch einmal extra Gebühren kosten könnte, z.B. durch einen Aufschlag auf den Umrechnungskurs GBP/EUR
2) Solidaritätszuschlag
Wer den Freibetrag schon ausgeschöpft hat, zahlt mit der A-Aktie weniger Solidaritätszuschlag, weil auf die ausländische Quellensteuer kein Solidaritätzuschlag anfällt. Rechenbeispiel: 100Euro Dividende B-Aktie wird mit 25 Euro und 1,38 Euro Soli beaufschlagt. 100 Euro A-Aktie wird mit 15 Euro Quellensteuer + 10 Euro Abgeltungssteuer + 0,55 Euro Soli beaufschlagt. Mit der A-Aktie spart man also 0.83 Euro Solidaritätszuschlag.
Danke Martin,
kleine aber sehr feine Unterschiede bei der Shell Aktie.
Gruß
Alex
Zeigt u.a. auch, wie verrückt dieser Soli und unser Steuersystem insgesamt sind. Wer Steuern im Ausland zahlt statt im Inland kommt unter dem Strich besser weg. Eigentlich absurd.
Lustig ist, dass aktuell, wenn ich meinem Broker trauen darf, die „B-Aktie“ sogar günstiger ist als die A… Nur marginal aber doch immerhin ca. 0,1 Cent…
Das Verhältnis hat sich mehr angepasst, es war sogar geplant (aber nicht umgesetzt), dass die NL-Aktie auch von der Quellensteuer befreit wird.
Gruß
Alex
Hallo Alex,
die B-Akie notiert jetzt doch aktuell 0,75 EUR unter der A-Aktie. Das macht Sie doch durchaus attraktiver für uns Anleger, oder nicht?
Meine zweite Frage ist, ob die Kursdifferenz dadurch zustande kommt, dass die Dividende bei der B-Aktie von USD in GBP und dann in EUR umgerechnet wird und somit das Währungsrisiko höher ist.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße
Tim
Die Kursunterschiede sind temporär immer sehr unterschiedlich. Beim Handel an der Londoner Börse kommt allerdings noch die Stempelsteuer hinzu.
Die Dividende wird für beide Werte in USD angegeben und dann entweder in GBP oder EUR umgerechnet.
Gruß
Alex
Hallo Alex.
das mit Wegfall der Quellsteuer in NL habe ich auch so Anfang des Jahres gelesen. Genau deshalb und wegen des Währungsrisikos bei der B Aktie mit zusätzlichen englsichen Pfund habe ich die A Aktie gekauft.
Doch leider musste ich bei der Dividendenzahlung dieses Jahr feststellen das die 15% Quellsteuer in NL nicht weggefallen sind. Die NL-Regierung hat das Steuergesetz leider nicht geändert und somit fallen weiterhin die 15% Quellsteuer an.
Ich denke, dass man dennoch langfristig auch gerade wenn man den Freibetrag ausgeschöpft hat, mit der A Aktie keinen Fehler macht.
Gruß Sascha
Hallo Sascha,
richtig, es war geplant die Quellensteuer abzusetzen, wurde dann aber nicht umgesetzt.
Gruß
Alex
Hallo Alex,
Ein wirklich interessanter Artikel!
Wenn ich mir den Ölpreis in den letzten Wochen so ansehe, kann ich verstehen, warum das Gespenst Dividendenkürzung in aller Munde ist. Natürlich fallen aktuell generell die Kurse und Öl war für mich stets eine sichere Bank. Aber es wird auch wieder bergauf gehen. Zudem ist der Ölpreis immer ein guter Indikator gewesen und Royal Dutch Shell hat seit 1945 keine Dividendenkürzung vorgenommen. Bleiben wir optimistisch!
Alles Gute
Stephan
Hallo Alex,
ich habe oben durchaus Deine Antwort gelesen, dass die Preisunterschiede temporär verschieden sind. Dennoch hat sich bis heute ein doch deutlicher Abstand von über 5% zwischen A und B ausgebildet – wobei die B-Aktie die günstigere ist. Gibt es einen bestimmten Grund hierfür? Ist das vielleicht schon die Sorge vor einem „No-Deal-Brexit“, der zu einer Quellenbesteuerung bei unvollständiger Anrechnung und damit einer effektiven steuerlichen Mehrbelastung führen könnte? Wenn es keinen Grund gibt, müsste man bei dem aktuellen Verhältnis ja entgegen Deiner ursprünglichen Hinweise die B-Gattung bevorzugen…??
Danke
Paul
Hallo Paul,
was der Grund dafür ist kann ich nicht sagen. Aber wie ich gehört habe, plant Shell wie Unilever die A und B zusammenzulegen und nur noch eine Aktiengattung anzubieten.
Gruß
Alex