Artikel 2 von 8 der Artikelserie: Restlichen Fonds-Artikel

Der heutige Artikel ist die Fortsetzung des letzten Artikels. Dort ging es um die Problematik der Doppelbesteuerung bei ausländischen thesaurierenden Fonds. Um Möglichkeiten wie man dies umgehen könnte geht es im heutigen Artikel.

1.
Die zuviel gezahlten Steuern können mit der nächsten Steuererklärung zurückgeholt werden. Dies ist leider nicht so einfach wie es klingt. Denn für jedes Jahr, welches ihr den Fonds im Depot hattet, müsst ihr nun dem Finanzamt nachweisen, dass ihr die Erträge bereits steuerlich geltend gemacht habt. Das kann bei einer 20-jährigen Laufzeit schon ein mühsames Unterfangen werden. Alle Bankbelege der Jahre in denen der Fonds im Depot war und Erträge angefallen sind, auch die einzelnen Steuerabrechnungen der Jahre inkl. Anlage KAP, werden benötigt. Wer in der Steuer keine Angaben gemacht hat, weil der Freibetrag nie überschritten wurde, der muss dies nun detailliert nachweisen. Für jedes einzelne Jahr. Besprecht die Thematik am besten mit eurem Steuerberater. Er kann euch genau sagen, ob ihr betroffen seid und was ihr tun könnt um zuviel gezahlte Steuern evtl. doch noch zurückerstattet zubekommen. In Zukunft solltet ihr sämtliche Belege des Fondskaufs sowie die einzelnen Steuernachweise aufheben. Sobald ihr dann einen Fondsverkauf tätigt, könnt ihr mit der nächsten Steuererklärung ganz einfach die zuviel gezahlten Steuern zurückholen.

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2.
Eine weitere und viel effektivere Möglichkeit (zumindest für die Zukunft): Ihr wählt beim Fondskauf gleich den richtigen Fonds aus. Es gibt zum Beispiel einige Fonds die jeweils eine thesaurierende und eine ausschüttende Variante anbieten. Darauf solltet ihr gleich beim Fondskauf achten und die ausschüttende Variante wählen. Alternativ verzichtet lieber auf thesaurierende Fonds.

Fondsarten: thessaurierend und ausschüttend

Hilfreich für euch sollte auch die kleine Übersicht sein, die ihr bereits aus dem letzten Artikel kennt. Die Farben ROT und GRÜN stehen für Kauf bzw. NICHTKAUF der entsprechenden Fondsgattung. Die Farbe GELB hat bei mir persönlich allerdings eine andere Bedeutung.

In meiner privaten Vermögenstabelle versuche ich generell so gut es geht auf thesaurierende Fonds zu verzichten. Denn der Vorteil bei ausschüttenden Fonds ist die Ausschüttung selbst. Der ausgeschüttete Betrag wandert in meiner Vermögenstabelle automatisch in die Rubrik Bargeld. Von dort fließt das Geld automatisch, zusammen mit meinen monatlichen Sparraten, wieder in alle anderen Rubriken und Unterkategorien. Zudem wurde ein evtl. Steuerabzug bereits vorgenommen und zu keinem späteren Zeitpunkt muss ich mich steuerlich noch mal um diesen Fonds kümmern. Aus dem Grund investiere ich ungern in thesaurierende Fonds. Die Farbe GELB bedeutet bei mir daher „AUSNAHMEFÄLLE“. Sollte ich auf einen besonders guten deutschen thesaurierenden Fonds stoßen, den es leider auch nur in der thesaurierenden und nicht in einer ausschüttenden Variante gibt, dann kann ich diesen Fonds natürlich auch ins Depot nehmen. Steuerlich gibt es hier zwar keine Probleme, aber ich erhalte auch nicht meine benötigte Ausschüttung.

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Ihr braucht aber keine Angst haben, nicht genügend Alternativen für thesaurierenden Fonds aus dem Ausland zu finden, denn in Deutschland sind über 10.000 Fonds zugelassen. Für jede Depotstruktur dürften somit ausreichend Fonds-Alternativen zur Verfügung stehen.