Artikel 1 von 8 der Artikelserie: Restlichen Fonds-Artikel

Zuerst möchte euch kurz erläutern um welche Fondsgattung es heute geht. Wo Fonds aufgelegt bzw. verwaltet werden, erkennt ihr leicht an der Wertpapiernummer (ISIN-Nummer). Am Anfang der langen Zahl steht immer ein Länderkürzel. Zum Beispiel ein „LU“ für Luxemburg, ein „IE“ für Irland, ein „US“ für USA, ein „GB“ für Großbritannien oder auch ein „DE“ für Deutschland. Vorsicht ist geboten bei vermeintlich in Deutschland aufgelegten Fonds. Dies ist der Fall wenn deutsche Fondsgesellschaften ihre Fonds im Ausland auflegen. Wie zum Beispiel bei der größten deutschen Fondsgesellschaft DWS. Etliche Fonds werden in Luxemburg aufgelegt. Zu erkennen am oben bereits genannten „LU“ Kürzel in der ISIN-Nummer.

Was ist bzw. was macht ein thesaurierender Fonds?
Ein Fonds welcher seine Erträge (Dividenden, Zinsen usw.) im Fondsvolumen behält und nicht an seine Aktionäre ausschüttet, wird als thesaurierender Fonds bezeichnet. Fonds die ihre Erträge regelmäßig an ihre Anleger ausschütten, werden logischer Weise ausschüttende Fonds genannt. Bereits beim Kauf eines Fonds, trefft ihr also bewusst oder meist auch unbewusst die Entscheidung, in einen thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds zu investieren.

Was ist nun das Problem bei ausländischen thesaurierenden Fonds?
Beim Verkauf von Fondsanteilen, behält eure Depotbank die fällige Abgeltungssteuer auf die erzielten Kursgewinne ein. Zusätzlich rechnet sie aber auch „ausschüttungsgleiche Erträge“ ab. Damit sind sämtliche thesaurierende Erträge des Fonds gemeint, die seit eurem ersten Kauf angefallen sind. Bei Fonds mit hohen thesaurierenden Erträgen, allen voran Immobilienfonds und Rentenfonds, kann die falsche Berechnungsweise ganz schön ins Geld gehen. Das Finanzamt macht dies, weil es sonst keine Möglichkeit hat die Steuern auf die thesaurierenden Erträge im Ausland einzufordern. Das Kuriose ist aber, dass das Finanzamt auch dann die Steuer kassiert, wenn ihr Jahr für Jahr eure vom Fonds ausgewiesenen und thesaurierenden (also nicht ausgeschütteten) Erträge bereits in der Steuererklärung angegeben habt. Ergo – wird doppelt abkassiert. Viele Fondsanleger bemerken die Doppelbesteuerung gar nicht, weil sie sich nicht genau mit den Abrechnungen befassen oder sich auch einfach zu wenig damit auskennen. Das Finanzamt informiert natürlich auch niemanden über diese Gefahr.

Inländische und ausschüttende Fonds bereiten Anlegern nicht solche Probleme. Bei thesaurierenden inländischen (deutschen) Fonds werden die Erträge direkt von der Fondsgesellschaft abgeführt. Bei ausschüttenden Fonds kümmert sich die Depotbank darum. Eine Doppelbesteuerung kommt bei diesen Fondsgattungen somit nicht vor. Einzig und allein bei thesaurierenden ausländischen Fonds tritt dieses Problem auf. Für einen schnellen Überblick habe ich euch folgende kleine Grafik erstellt. Wenn ihr in Zukunft einen Fonds für euer Depot auswählt, dann seht ihr gleich auf den ersten Blick bei welchen Fonds keine nachträgliche und komplizierte Steuerabrechnung nötig ist. Die Ampelfarben haben bei mir folgende Bedeutung: Ich investiere privat grundsätzlich nur in Grüne Fonds und bei Gelben Fonds prüfe ich gelegentlich ob eine Ausnahme möglich wäre. In Rote Fonds investiere ich nicht.

Fondsarten: thessaurierend und ausschüttend

Es gibt aber die eine oder andere Möglichkeit um die genannte Problematik zu umgehen. Näheres dazu sowie zu den farblichen Unterschieden in den Fondsgattungen, schreibe ich euch im kommenden Artikel.