Agentur für ArbeitDen heutigen Freitag möchte ich mal dazu nutzen, um über ein anderes Themen als Börse und Geldanlage zu sprechen. Es ist eher eine traurig-lustige Begebenheit aus meinem Alltag. Sicherlich kennen viele die Thematik, für mich ist es allerdings das erste Mal mich damit auseinanderzusetzen. Es geht um die Agentur für Arbeit – für mich allerdings immer noch ein altbackenes Arbeitsamt. Aber ich fang am besten ganz von vorn an.

Wie bereits in einem anderen Artikel geschrieben, habe ich mir das Buch Gedanken eines Privatiers: Freiwilliger Ruhestand mit 56 Jahren von Peter Ranning gekauft um mich bestmöglich auf meinen beruflichen Ausstieg vorzubereiten. Dort las ich, dass es steuerlich sehr lukrativ sein kann, wenn man sich seine Abfindung in einem Kalenderjahr auszahlen lässt, indem man kein weiteres Einkommen erzielt. Wer also nach dem Job einen anderen Job beginnt, für den ist die Variante daher nicht interessant. Für mich stand allerdings fest, dass ich keine weitere Tätigkeit mehr ausüben möchte. Zu den Einkünften die das Netto einer Abfindungszahlung weiter schmälern können, zählt auch das Arbeitslosengeld. Daher war für mich klar, dass ich dieses Geld nicht in Anspruch nehmen werde. Das ist aber leichter gesagt als getan, denn im Aufhebungsvertrag steht ein Passus, mit dem man sich verpflichtet, sich umgehend arbeitsuchend zu melden. Peter Ranning hat in seinem Buch beschrieben, dass es die Möglichkeit gibt, den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verschieben. Zum Beispiel wenn man erstmal in Ruhe reisen oder studieren will oder wie in meinem Fall erstmal keine neue Stelle annehmen will. Da auch ich nicht weiß was die Zukunft bringt, möchte ich mir sicherheitshalber den Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu vier Jahre zurückstellen lassen. Dafür muss der Anspruch aber zuerst entstanden sein. Hier beginnt nun die Bürokratie des Ganzen.

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Am einfachsten wäre es für alle Beteiligten, wenn jemand der reisen, studieren oder einfach erstmal nichts machen will, zum Arbeitsamt geht, kurz Bescheid gibt und in zwei, drei oder vier Jahren wiederkommt und dann mit seiner Arbeitslosenzeit inkl. Auszahlung des Arbeitslosengeldes beginnt. Leider ist die Realität eine andere. Zum Thema „Anspruch auf Arbeitslosengeld verschieben“ habe ich niemanden gefunden der mich seitens des Arbeitsamtes kompetent beraten konnte. Mehrere Mitarbeiter in meiner regionalen sowie zentralen Niederlassung konnten mir keine verlässlichen und Auskünfte über den genauen Ablauf dazu geben. Mir wurde sogar geraten mich zu belesen! Das muss man sich mal vorstellen. Mir blieb daher nicht viel übrig als genau das zu tun. Schlussendlich muss ich mich zuerst arbeitslos und arbeitsuchend melden, auch wenn ich gar keine Arbeit suche. Dann muss ich das Arbeitslosengeld komplett und in vollem Umfang beantragen (ja, auch wenn ich es gar nicht haben will) um mich nach Bewilligung des Antrages und nachdem ich mindestens einen Tag arbeitslos war, wieder bei der Arbeitsagentur zu melden um mich wieder abzumelden. So umständlich ist das leider in Deutschland. Aber gut, wenn es weiter nichts ist, dann schaffe ich das auch noch. Von der Zeit her war noch genug Luft damit alles über die Bühne ging, damit ich nicht für mehrere Wochen Arbeitslosengeld erhalte.

Das es am Ende aber anders kam als ich dachte, schreibe ich euch am kommenden Freitag. Für heute wünsche ich euch nun ein schönes Wochenende.