Agentur für ArbeitIch hoffe ihr habt eine schöne, ruhige und erfolgreiche Woche hinter euch. Am letzten Freitag habe ich begonnen euch von meiner Odyssee mit dem Arbeitsamt zu berichten. Heute folgt nun der zweite Teil des Artikels. Falls es weitere Episoden gibt, von denen ich bis heute selbst noch nichts weiß, werde ich euch gern wieder darüber berichten.

Für die Beantragung des Arbeitslosengeldes muss mein derzeitiger, aber bald ehemaliger, Arbeitgeber eine umfangreiche Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Direkt auf der ersten Seite des Fragebogens vom Arbeitsamt steht in fett gedruckter Schrift ein Hinweis für den Arbeitgeber. Dieser lautet zusammengefasst: Lieber Arbeitgeber, du müsst mit dem ausfüllen der Bescheinigung nicht erst warten bis das Arbeitsverhältnis beendet wurde, sondern kannst vorab bereits den Fragebogen an das Arbeitsamt zurücksenden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die fehlenden Beträge nachgereicht werden. Der Vorteil für mich den Noch-Arbeitnehmer und Antragsteller liegt hier auf der Hand. Das Beantragungsverfahren beschleunigt sich und ich hätte noch während ich offiziell in Arbeit wäre meinen Bescheid auf Arbeitslosengeld erhalten. Damit hätte ich die Möglichkeit mich kurzfristig, also gleich nach einem Tag in der Arbeitslosigkeit, wieder abzumelden. Wow, so super einfach war das also, aber am Ende wurde es doch wieder ein Buchbinder Wanninger.

Mein Arbeitgeber hat den Fragebogen erhalten und meldet sich zwei Wochen später bei mir. Er teilt mir schriftlich mit, dass er die Arbeitsbescheinigung erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausstellen kann. Er schreibt aber auch dazu, dass die Arbeitsagentur sich doch bitte bei ihm melden solle, falls sie die Bescheinigung doch früher brauche. Nachdem sich mein Ärger wieder gelegt hatte, habe ich den Antrag auf Arbeitslosengeld brav eingetütet und sogar den Brief vom Arbeitgeber beigelegt. Ich habe sogar den zitierten Satz sowie die Kontaktdaten des fähigen Mitarbeiters der Personalabteilung mit einem Textmarker markiert. Für mich war damit klar und deutlich formuliert: Lieber Arbeitsamt-Mensch, ruf den Typen der Personalabteilung bitte an und sag ihm nochmals persönlich, dass er dir den Fragebogen schicken soll.

Es vergingen nun drei Wochen und ich bekam einen einseitigen Brief vom Arbeitsamt. Bis auf Kopf- und Fußnoten, einem gesetzlichen Hinweistext mit Paragrafen stand lediglich eine personalisierte Zeile im Brief. Ihr Antrag kann noch nicht bearbeitet werden, da die Arbeitsbescheinigung fehlt. Punkt. Das war’s. Mehr nicht. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes (wer weiß schon was sich hinter einem anonymen Kürzel versteckt) hätte wenigstens schreiben können, dass es nicht die Aufgabe des Arbeitsamtes sei beim Arbeitgeber anzurufen oder schriftlich das Schriftstück anzufordern. Nein, es wurde sogar ignoriert, dass ich mich im Grunde bemüht habe und dieses Ding halt nicht vom Arbeitgeber bekommen habe. Denn im Hinweistext ist zu lesen, dass ich nach einem ganz wichtigen Paragrafen gesetzlich dazu verpflichtet bin an der Antragsbearbeitung mitzuwirken. Ja sag mal spinnen die jetzt alle oder was? Ich dachte die haben beim Arbeitsamt nichts zu tun, denn schließlich herrscht in unserem Landkreis nahezu Vollbeschäftigung bei einer Arbeitslosenquote von unter 3%!

Nun läuft es am Ende genau darauf hinaus, was ich mit einer zügigen Beantragung verhindern wollte. Nämlich, dass ich nun tatsächlich Arbeitslosengeld erhalte. Aufgrund der späten Abgabemöglichkeit der Bescheinigung, werde ich nun weitere Wochen auf den Bescheid des Arbeitslosengeldes warten müssen. Zeitlich wird der Termin des Bescheides in die Arbeitslosigkeit fallen. Entsprechend bin ich in der Phase eines Arbeitssuchenden ohne Arbeitslosengeld (wg. Sperre) und muss mich gleichzeitig krankenversichern. Wäre ich nicht arbeitslos gemeldet, hätte ich die Familienversicherung meiner Krankenkasse in Anspruch nehmen können. Aber so ist das wenn man auf Andere angewiesen ist. Überall nur unfähige und faule Mitmenschen, die sich auf Kosten anderer einen Dreck scheren.

Für mich bedeutet es unterm Strich nur ein etwas Ärger der hätte vermieden werden können. Ich habe mehr Bürokratie zu bewältigen und es kostet mich auch etwas Geld. Ich bin nun anders als geplant doch zwei bis vier Wochen arbeitslos. In der Zeit muss ich mich selbst krankenversichern, darf mich aktiv um Arbeit bemühen (Bewerbung schreiben – ja auch wenn ich das eigentlich gar nicht will) und darf am Ende sogar noch mit einer etwas geringeren Netto Abfindung rechnen. Danke an alle Beteiligten.